Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die bis 20, die Artikel 44 und 45, Artikel 46 Absätze 2 und 3, die Artikel 47 bis 49 sowie die Artikel 51, 52, 54 und 55 des Protokolls über die Satzung des Gerichtshofs der Europäischen Gemeinschaft für Kohle und Stahl werden aufgehoben.