Waren, die nach diesem Vertrag abgabenfrei bleiben, sind von wirtschaftlichen Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen befreit.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Waren, die nach diesem Vertrag abgabenfrei bleiben, sind von wirtschaftlichen Ein- und Ausfuhrverboten und -beschränkungen befreit.