Unter Konkurs- oder Ausgleichsgericht im Sinne dieses Vertrages ist auch der österreichische Konkurs- oder Ausgleichskommissär zu verstehen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Unter Konkurs- oder Ausgleichsgericht im Sinne dieses Vertrages ist auch der österreichische Konkurs- oder Ausgleichskommissär zu verstehen.