Dieser Vertrag läßt Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger und den Halter von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) unberührt.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dieser Vertrag läßt Schadenersatzansprüche gegen den Schädiger und den Halter von Kraftfahrzeugen (Motorfahrzeugen) unberührt.