Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Innerstaatliche Verbindlichkeiten

Innerstaatliche Regelungen und Verbindlichkeiten betreffend wasserwirtschaftliche Maßnahmen und die damit zusammenhängende Kostentragung werden durch die von den Vertragsstaaten in diesem Vertrag gegenseitig übernommenen Verpflichtungen nicht berührt.