Erleichterung der Durchführung des Vertrages
Die Vertragsstaaten werden bestrebt sein, die Durchführung dieses Vertrages und die Tätigkeit der Kommission zu erleichtern, wobei sie die beiderseitigen Interessen berücksichtigen werden.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Erleichterung der Durchführung des Vertrages
Die Vertragsstaaten werden bestrebt sein, die Durchführung dieses Vertrages und die Tätigkeit der Kommission zu erleichtern, wobei sie die beiderseitigen Interessen berücksichtigen werden.