Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Lösung der Konflikte

Allfällige Streitigkeiten, die aus der Durchführung und Auslegung des vorliegenden Vertrages entstehen sollten und nicht im Wege von Konsultationen durch die Zentralstellen gelöst werden können, werden auf diplomatischem Wege beigelegt.