Dienstverhältnisse
Die Beamten der Vertragsstaaten bleiben in bezug auf ihr Dienst- oder Anstellungsverhältnis sowie in disziplinarrechtlicher Hinsicht den innerstaatlichen Vorschriften unterworfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstverhältnisse
Die Beamten der Vertragsstaaten bleiben in bezug auf ihr Dienst- oder Anstellungsverhältnis sowie in disziplinarrechtlicher Hinsicht den innerstaatlichen Vorschriften unterworfen.