Dienstverhältnisse
Die Beamten der Vertragsparteien bleiben in bezug auf ihr Dienst- oder Anstellungsverhältnis sowie in disziplinarrechtlicher Hinsicht den nationalen Vorschriften unterworfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstverhältnisse
Die Beamten der Vertragsparteien bleiben in bezug auf ihr Dienst- oder Anstellungsverhältnis sowie in disziplinarrechtlicher Hinsicht den nationalen Vorschriften unterworfen.