Dienstverhältnisse
Die Beamten der Vertragsstaaten bleiben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Vertrag in dienstrechtlicher, insbesondere in disziplinarrechtlicher Hinsicht den Rechtsvorschriften ihres Staates unterworfen.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Dienstverhältnisse
Die Beamten der Vertragsstaaten bleiben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Vertrag in dienstrechtlicher, insbesondere in disziplinarrechtlicher Hinsicht den Rechtsvorschriften ihres Staates unterworfen.