Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Dienstverhältnisse

Die Beamten der Vertragsstaaten bleiben bei der Erfüllung ihrer Aufgaben nach diesem Vertrag in dienstrechtlicher, insbesondere in disziplinarrechtlicher Hinsicht den Rechtsvorschriften ihres Staates unterworfen.