Sprache
Im Rahmen der Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages benutzen die zuständigen Behörden die italienische und die deutsche Sprache oder alternativ die englische Sprache als Kommunikationsmittel.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
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Im Rahmen der Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages benutzen die zuständigen Behörden die italienische und die deutsche Sprache oder alternativ die englische Sprache als Kommunikationsmittel.