Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Sprache

Im Rahmen der Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages benutzen die zuständigen Behörden die italienische und die deutsche Sprache oder alternativ die englische Sprache als Kommunikationsmittel.