Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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Einsatz von Fahrzeugen

Falls im Rahmen der Zusammenarbeit aufgrund dieses Vertrages Beamte der einen Partei Fahrzeuge auf dem Hoheitsgebiet der anderen Partei einsetzen, unterliegen sie denselben Straßenverkehrsvorschriften einschließlich jener zum Gebrauch von Licht- und Schallzeichen sowie zur Befreiung von Straßen- und Autobahngebühren, die für Beamte der Partei, auf deren Hoheitsgebiet solche Fahrzeuge benutzt werden, vorgesehen sind.