Die Beschreibung
In der Beschreibung ist die Erfindung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie danach ausführen kann.
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Beschreibung
In der Beschreibung ist die Erfindung so deutlich und vollständig zu offenbaren, daß ein Fachmann sie danach ausführen kann.