. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen vom 6. Oktober 1970 zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen in Kraft.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Dieses Bundesgesetz tritt gleichzeitig mit dem Vertrag zwischen der Republik Österreich und der Volksrepublik Polen vom 6. Oktober 1970 zur Regelung bestimmter finanzieller Fragen in Kraft.