Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Mittel laut , die einem Entschädigungswerber infolge seines Verzichts, im Falle seines Todes mangels eines Rechtsnachfolgers oder auf Grund einer Anrechnung gemäß nicht ausgezahlt werden, sind nicht zu verteilen.