. Mittel laut , die einem Entschädigungswerber infolge seines Verzichts, im Falle seines Todes mangels eines Rechtsnachfolgers oder auf Grund einer Anrechnung gemäß nicht ausgezahlt werden, sind nicht zu verteilen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Mittel laut , die einem Entschädigungswerber infolge seines Verzichts, im Falle seines Todes mangels eines Rechtsnachfolgers oder auf Grund einer Anrechnung gemäß nicht ausgezahlt werden, sind nicht zu verteilen.