. Die Höhe des zu entschädigenden Verlustes ist für die unter genannten Wirtschaftsgüter nach zu ermitteln.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Die Höhe des zu entschädigenden Verlustes ist für die unter genannten Wirtschaftsgüter nach zu ermitteln.