. Liegt bei einem bebauten Grundstück Totalschaden im Sinne des vor, so ist die Ermittlung der Höhe des zu entschädigenden Verlustes nach den Richtwerten für Bauparzellen vorzunehmen.
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Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Liegt bei einem bebauten Grundstück Totalschaden im Sinne des vor, so ist die Ermittlung der Höhe des zu entschädigenden Verlustes nach den Richtwerten für Bauparzellen vorzunehmen.