. Ist der Verlust in einem Vermögen eingetreten, auf das die Bestimmungen des zutreffen, so hat die Ermittlung der Höhe des zu entschädigenden Verlustes für dieses Vermögen im ganzen zu erfolgen.
Schriftgröße: 100 %
Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS
. Ist der Verlust in einem Vermögen eingetreten, auf das die Bestimmungen des zutreffen, so hat die Ermittlung der Höhe des zu entschädigenden Verlustes für dieses Vermögen im ganzen zu erfolgen.