Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

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. Physische Personen, die an den im genannten Stichtagen neben der österreichischen Staatsbürgerschaft die bulgarische Staatsangehörigkeit besessen haben, sind nicht als österreichische physische Personen im Sinne dieses Bundesgesetzes anzusehen.