Gesamte Rechtsvorschrift

Bundesrecht konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. Mit der Vollziehung dieses Bundesgesetzes sind betraut:

1. hinsichtlich , und der Bundesminister für Finanzen;

2. hinsichtlich des jeweils der dort genannte, in seinem Wirkungsbereich berührte Bundesminister;

3. hinsichtlich der übrigen Bestimmungen die Bundesregierung.