Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Die Bewilligung von Wasserversorgungs-, Betriebs- und Verkehrsanlagen im Schon- und Widmungsgebiet () ist an das Vorhandensein oder die Errichtung einer hygienisch und technisch einwandfreien Abwasserbeseitigung gebunden.