Die Quell- und Grundwasservorkommen des in umschriebenen Gebietes werden - unbeschadet bestehender Rechte - vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet und gleichzeitig ein Schongebiet bestimmt.
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Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Die Quell- und Grundwasservorkommen des in umschriebenen Gebietes werden - unbeschadet bestehender Rechte - vorzugsweise der Trinkwasserversorgung gewidmet und gleichzeitig ein Schongebiet bestimmt.