Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Ausnahmen

Die Beschränkung des gilt nicht für Fahrten im Rahmen von behördlich bewilligten Veranstaltungen (Wassersportveranstaltungen, Wasserfeste und ähnliches) und deren Vorbereitungen (Proben und Übungen).