Verbot
Das Befahren des im beschriebenen Gewässers mit aufblasbaren Ruderfahrzeugen (Rafts) ist verboten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbot
Das Befahren des im beschriebenen Gewässers mit aufblasbaren Ruderfahrzeugen (Rafts) ist verboten.