Verbot
Das Befahren des im beschriebenen Gewässers vom Ursprung bis zur Einmündung der Teichl in die Steyr mit aufblasbaren Ruderfahrzeugen (Rafts) ist verboten.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Verbot
Das Befahren des im beschriebenen Gewässers vom Ursprung bis zur Einmündung der Teichl in die Steyr mit aufblasbaren Ruderfahrzeugen (Rafts) ist verboten.