Das Widmungsgebiet () ist in Karten einzutragen, die im Amt der NÖ Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Mistelbach und Korneuburg aufzulegen sind.
Schriftgröße: 100 %
Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Das Widmungsgebiet () ist in Karten einzutragen, die im Amt der NÖ Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Mistelbach und Korneuburg aufzulegen sind.