Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Niederösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Widmungsgebiet () ist in Karten einzutragen, die im Amt der NÖ Landesregierung und in den Bezirkshauptmannschaften Gänserndorf, Mistelbach und Korneuburg aufzulegen sind.