Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Diese Verordnung tritt mit dem auf die Kundmachung folgenden Monatsersten in Kraft.

(2) Kraftwagen, die vor dem Inkrafttreten dieser Verordnung zur Leichenbeförderung verwendet wurden und den Ausstattungsvorschriften des nicht entsprechen, dürfen bis 1. Juli 2012 weiter zur Leichenbeförderung verwendet werden.