Bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung über die Einrichtung des österreichischen Staates wird die öffentliche Gewalt im Lande Vorarlberg nach den Bestimmungen der Vorarlberger Landesverfassung von 1923 ausgeübt.
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Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Bis zur endgültigen gesetzlichen Regelung über die Einrichtung des österreichischen Staates wird die öffentliche Gewalt im Lande Vorarlberg nach den Bestimmungen der Vorarlberger Landesverfassung von 1923 ausgeübt.