Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewilligungserfordernis

Der Betrieb von privaten Kinder- und Jugendhilfeeinrichtungen, deren Träger über eine Niederlassung in Tirol verfügen, ist nur mit Bewilligung der Landesregierung zulässig.