Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Stufen

(1) Die Leistungsauszeichnungen können in nachstehenden Stufen verliehen werden:

1. Sportleistungsmedaille in Bronze,

2. Sportleistungsmedaille in Silber,

3. Sportleistungsmedaille in Gold.

(2) Die Verdienstauszeichnungen können in nachstehenden Stufen verliehen werden:

1. Sportverdienstzeichen in Bronze,

2. Sportverdienstzeichen in Silber,

3. Sportverdienstzeichen in Gold.