Übergangsbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung auf früher verliehene Auszeichnungen abgestellt wird, sind die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verliehenen gleichrangigen Auszeichnungen gleichermaßen zu berücksichtigen.
Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS
Übergangsbestimmungen
Soweit in dieser Verordnung auf früher verliehene Auszeichnungen abgestellt wird, sind die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verliehenen gleichrangigen Auszeichnungen gleichermaßen zu berücksichtigen.