Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Steiermark konsolidiert · · Quelle: RIS

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Übergangsbestimmungen

Soweit in dieser Verordnung auf früher verliehene Auszeichnungen abgestellt wird, sind die vor Inkrafttreten dieser Verordnung verliehenen gleichrangigen Auszeichnungen gleichermaßen zu berücksichtigen.