Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Kenntnisnahme der Schul- und Heimordnung

Die Schüler haben durch ihre Unterschrift die Kenntnisnahme der Schul- und Heimordnung zu bestätigen. Bei minderjährigen Schülern ist auch die Unterschrift der Erziehungsberechtigten erforderlich.