Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Burgenland konsolidiert · · Quelle: RIS

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Kenntnisnahme der Schul- und Heimordnung

Jeder Schüler hat bei Eintritt in die Schule durch seine Unterschrift zu bestätigen, dass er über die Schul- und Heimordnung in Kenntnis gesetzt wurde. Bei nicht eigenberechtigten Schülern ist auch die Unterschrift des Erziehungsberechtigen erforderlich.