Entschädigungen
Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben Anspruch auf Ersatz der mit der Ausübung des Amtes verbundenen Barauslagen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Entschädigungen
Die Mitglieder der Verbandsversammlung haben Anspruch auf Ersatz der mit der Ausübung des Amtes verbundenen Barauslagen.