Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Anweisung des Sitzungsgeldes, der Reisekosten und Barauslagen

Die Vergütungen und Erstattungen sind im Nachhinein jährlich anzuweisen. Die Vergütung und Erstattung für die bereits stattgefundenen vier Sitzungen sind bis zum 30. April 2023 anzuweisen.