Reisekostenersatz der entsandten Mitglieder
Die Mitgliedschaft zum Umweltbeirat ist ein unbesoldetes Ehrenamt. Die jeweils entsandten Mitglieder können den ihnen gemäß des O.ö. Umweltschutzgesetzes 1996 zustehenden Anspruch auf Ersatz der notwendigen Reisekosten bei der Geschäftsstelle geltend machen.
