Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

Konstituierende Sitzung

Der Umweltbeirat ist innerhalb von sechs Wochen nach erstmaligem Zusammentreten des für Umweltangelegenheiten zuständigen Ausschusses des Landtages von der bzw. dem Vorsitzenden dieses Ausschusses einzuberufen. Mit dem Zusammentreten des neuen Umweltbeirates endet die Funktionsperiode des bisherigen Umweltbeirates.

(Anm: LGBl. Nr. 4/2021)