Aufgaben des Vorsitzenden
Dem Vorsitzenden obliegt die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Beratungen und Abstimmungen.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Aufgaben des Vorsitzenden
Dem Vorsitzenden obliegt die Vorbereitung und Einberufung der Sitzungen, die Festsetzung der Tagesordnung und die Leitung der Beratungen und Abstimmungen.