Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Wien konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

. (1) Der Magistrat hat die Eintragung folgenden Vermerkes durch das Kreditunternehmen zu veranlassen:

„Gesperrt als Jagdpachtkaution für das Gemeindejagdgebiet .............................. zur ausschließlichen Verfügung des Magistrates der Stadt Wien.“

(2) Das Einlagebuch ist vom Magistrat zu verwahren.