Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Das Recht zur Führung des Funktionstitels entsteht mit der Betrauung des Bediensteten mit einer der angeführten Funktionen (Bestellung). Dieses Recht erlischt, wenn der Bedienstete von der Funktion enthoben wird, oder bei Versetzung oder Übertritt in den Ruhestand.