(1) Diese Verordnung tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) und treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
(1) Diese Verordnung tritt, soweit im Abs. 2 nichts anderes bestimmt ist, mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) und treten mit 1. Jänner 2007 in Kraft.