Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Tirol konsolidiert · · Quelle: RIS

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1. Abschnitt

Allgemeines

Geltungsbereich

Diese Verordnung regelt:

a) den Ablauf, Inhalt und den Umfang des Qualifizierungslehrganges für Assistenzkräfte in Kinderbetreuungseinrichtungen, welche die Anstellungserfordernisse nach § 31 Abs. 1 des Tiroler Kinderbildungs- und Kinderbetreuungsgesetzes nicht erfüllen;

b) die Ausstellung des Ausbildungsnachweises.