Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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Bewerberinnen oder Bewerber für die Funktion der Patientenvertreterin oder des Patientenvertreters müssen folgende persönliche und fachliche Voraussetzungen erfüllen:

1. Persönliche Voraussetzungen:

a) österreichische Staatsbürgerschaft;

b) aktives Wahlrecht zum Oö. Landtag;

c) persönliche Eignung;

d) Vertrauenswürdigkeit;

e) Kommunikations- und Konfliktfähigkeit.

2. Fachliche Voraussetzungen:

abgeschlossenenes Studium der Rechtswissenschaften und Nachweis einer ausreichenden Berufserfahrung im Bereich des Gesundheits- oder Sozialwesens.

(Anm: LGBl. Nr. 65/2007)