Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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Schutzgebiet

Die in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot umrandete Grundfläche in den Gemeinden Dornbirn und Lustenau ist nach dieser Verordnung als Naturschutzgebiet geschützt.