Schutzgebiet
Die in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot umrandete Grundfläche in den Gemeinden Dornbirn und Lustenau ist nach dieser Verordnung als Naturschutzgebiet geschützt.
Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS
Schutzgebiet
Die in der Anlage, einschließlich den Erläuterungen dazu, rot umrandete Grundfläche in den Gemeinden Dornbirn und Lustenau ist nach dieser Verordnung als Naturschutzgebiet geschützt.