Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

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3. Abschnitt Gleichstellung von Ausweisen einer internationalen Vereinigung

Ausweis der internationalen Vereinigung der Bergführerverbände

Der Verpflichtung nach § 12 Abs. 2 des Bergführergesetzes wird auch dann entsprochen, wenn der Bergführer, der Canyoning-Führer bzw. der Sportkletterlehrer den jeweiligen Ausweis mitführt, der von der Internationalen Vereinigung der Bergführerverbände ausgegeben wurde.