Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Vorarlberg konsolidiert · · Quelle: RIS

In RIS öffnen
Schriftgröße: 100 %

10. Abschnitt Schlussbestimmung

Außerkrafttreten

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Landesregierung über die Bergführerprüfung, LGBl.Nr. 38/2003, die Verordnung der Landesregierung über die Wanderführerausbildung und den Nachweis der fachlichen Befähigung, LGBl.Nr. 49/2003, die Verordnung der Landesregierung über die Canyoning-Führerprüfung, LGBl.Nr. 44/2003, Verordnung der Landesregierung über die fachliche Befähigung auswärtiger Canyoning-Führer, LGBl.Nr. 48/2003, außer Kraft.