Aufbau, Ausbildungsdauer, Praxis
(1) Der Ausbildungslehrgang ist in mehreren Abschnitten durchzuführen. Die Gesamtdauer des Ausbildungslehrganges hat mindestens 14 Tage zu betragen.
(2) Zusätzlich zum Ausbildungslehrgang ist eine mindestens siebentägige Praxis zu absolvieren.
