Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Särge und Sargausstattungen, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen bis 30. April 1994 verwendet werden.
Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS
Inkrafttreten
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Särge und Sargausstattungen, die dieser Verordnung nicht entsprechen, dürfen bis 30. April 1994 verwendet werden.