Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Kärnten konsolidiert · · Quelle: RIS

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(1) Soweit im folgenden Absatz nicht anderes bestimmt ist, tritt die Verordnung mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft und die Verordnung der Kärntner Landesregierung, mit der Tourismusregionen eingerichtet werden, LGBl. Nr. 24/2015, außer Kraft.