Gesamte Rechtsvorschrift

Landesrecht Oberösterreich konsolidiert · · Quelle: RIS

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VI. Abschnitt

Inkrafttreten

(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.

(2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung der Oö. Landesregierung vom 21. Juli 1997, mit der Managementpläne für den „Nationalpark Oö. Kalkalpen - Gebiet Reichraminger Hintergebirge/Sengsengebirge“ erlassen werden, LGBl. Nr. 113/1997, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 96/2002, außer Kraft.